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   OLG Hamburg, 09.10.2012 - 4 W 90/12   

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https://dejure.org/2012,61531
OLG Hamburg, 09.10.2012 - 4 W 90/12 (https://dejure.org/2012,61531)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.10.2012 - 4 W 90/12 (https://dejure.org/2012,61531)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - 4 W 90/12 (https://dejure.org/2012,61531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 GKG, § 2 Abs 5 S 2 GKG, § 12 Abs 1 S 1 GKG, § 18 GKG
    Gerichtskosten: Vorschusspflicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 2 W 1/12

    Gerichtskosten: Kostenfreiheit für die Kreditanstalt für Wiederaufbau

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.10.2012 - 4 W 90/12
    Sie ist keine Gebietskörperschaft, und sie ist auch keine nach den Haushaltsplänen des Bundes oder der Länder verwaltete öffentliche Anstalt, wie sich insbesondere aus den §§ 1, 9, 10 und 11 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ergibt (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26.1.2012, Az. 2 W 1/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 30.09.2013 - 17 W 98/13

    Gerichtskostenpflicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau

    Damit ist die grundsätzlich gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG bestehende Vorschusspflicht der Klägerin entfallen (s. hierzu: KG, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 5 W 252/12 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 6 W 161/12 - OLG Hamburg, Beschluss vom 09. Oktober 2012 - 4 W 90/12 -).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2014 - 7 W 1/14

    Gerichtskostenfreiheit: Kostenbefreiung der Kreditanstalt für Wiederaufbau für

    Die Klägerin ist keine Gebietskörperschaft (Bund oder Land) und keine nach dem Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes verwaltete öffentliche Anstalt (s.a. OLG Koblenz, B. v. 26.03.2012, 14 W 147/23, zit. n. juris; HansOLG Hamburg, B. v. 09.10.2012, 4 W 90/12, zit. n. juris; OLG Naumburg, B. v. 26.01.2012, 2 W 1/12, zit. n. juris = NJOZ 2012, 1170; Oestreich, a.a.O., § 2 Rn 31).
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